Sie unterhalten sich mit einem Bekannten in einem Café. Unvermittelt fragt der Kellner, wie Ihre Telefonnummern lauten, wer Ihre Freunde sind und worüber Sie gerade sprechen. Geben Sie Auskunft? Würden Sie die Informationen bekanntgeben, wenn Sie im Gegenzug die Rechnung nicht begleichen müssten? Haben Sie etwas zu verbergen, falls Sie nicht auf diesen Handel eingehen?
https://threema.ch/de/blog/posts/dpd19de Am 28.01.2019
Internet-Nutzer, die ihre Privatsphäre freiwillig gegenüber kostenlosen Online-Diensten preisgeben, tun dies oft unter Berufung darauf, dass sie «nichts zu verbergen» haben. Näher betrachtet, ist dieser Standpunkt aber unhaltbar. Nichts zu verbergen zu haben, mag vielleicht ein erstrebenswerter Zustand sein, es ist aber etwas grundlegend anderes, als seine Privatsphäre aufzugeben.
Wenn Sie dem Kellner keine Auskunft geben, heisst das nicht, dass Sie etwas zu verbergen haben, sondern dass Sie die Ihnen zustehende Privatsphäre wahren wollen. Möglicherweise reden Sie über etwas Banales, sind aber schlicht der Ansicht, dass die Angelegenheit den Kellner nichts angeht. Zudem wissen Sie nicht, was der Kellner mit den Informationen anstellen könnte oder woher sein Interesse rührt.
Wer nicht gegenüber Unbekannten im Alltag unbedacht persönliche Informationen offenlegt, sollte das erst recht nicht gegenüber Online-Diensten tun. Denn durch Kombination verschiedener Datenquellen lässt sich leicht ein detailliertes Bild der Nutzer zeichnen, das womöglich weit mehr über sie preisgibt, als ihnen lieb ist.
Heute ist der Europäische Datenschutztag. Schützen Sie Ihre Privatsphäre, z.B. mit den auf privacyheroes.io aufgeführten Diensten.